Steuern & USt

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG einfach erklärt

Aktualisiert am 18.06.2026 · 8 Min. Lesezeit

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nimmt vielen Gründern und Nebenberuflern den größten Bürokratie-Block ab: Wer sie nutzt, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Dieser Ratgeber erklärt die Umsatzgrenzen, die Vor- und Nachteile und wie der Wechsel zur Regelbesteuerung funktioniert.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung erlaubt es kleinen Unternehmen, sich wie ein Nicht-Unternehmer in Sachen Umsatzsteuer zu verhalten. Konkret heißt das: Du berechnest deinen Kunden keine Umsatzsteuer, führst keine ab – darfst dafür aber auch keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ziehen.

Welche Umsatzgrenzen gelten?

Seit 2025 gelten neue Schwellen. Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz:

ZeitraumGrenze
im vorangegangenen Kalenderjahrnicht über 25.000 €
im laufenden Kalenderjahrnicht über 100.000 €

Wichtig: Die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr ist eine harte Obergrenze. Überschreitest du sie unterjährig, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort ab dem Umsatz, der die Grenze sprengt – ab da musst du Umsatzsteuer ausweisen.

Hinweis: Maßgeblich ist der Gesamtumsatz, nicht der Gewinn. Startest du unterjährig, wird der Vorjahresbezug entsprechend betrachtet. Prüfe die aktuell gültigen Werte im Zweifel beim Finanzamt.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • Weniger Bürokratie: keine UStVA, keine Umsatzsteuer-Berechnung.
  • Preisvorteil bei Privatkunden: Deine Preise sind ohne USt günstiger, weil keine 19 % aufgeschlagen werden.
  • Einfachere Rechnungen und einfachere Buchhaltung.

Nachteile und wann sich der Verzicht lohnt

  • Kein Vorsteuerabzug: Bei hohen Anfangsinvestitionen (Geräte, Software, Wareneinkauf) verschenkst du die Vorsteuer.
  • Image bei Geschäftskunden (B2B): Für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden ist die fehlende USt kein Vorteil.
  • Wachstum: Wer schnell über die Grenzen wächst, muss ohnehin wechseln.

Du kannst freiwillig auf die Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Achtung: An diesen Verzicht bist du dann fünf Jahre gebunden.

Rechnung als Kleinunternehmer schreiben

Auf deinen Rechnungen darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Regelung hinein, zum Beispiel:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Die übrigen Pflichtangaben einer Rechnung (Name, Anschrift, Steuernummer, Rechnungsnummer, Leistung, Datum, Betrag) bleiben verpflichtend. Wie du diese Belege sauber ablegst, zeigt der Ratgeber Belege digitalisieren.

Wechsel zur Regelbesteuerung

  1. Grenze prüfen: Überschreitest du die Vorjahresgrenze, giltst du im Folgejahr automatisch als Regelunternehmer.
  2. Umsatzsteuer ausweisen: Ab dem Wechsel schlägst du 19 % bzw. 7 % auf deine Leistungen auf.
  3. Vorsteuer nutzen: Jetzt darfst du die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
  4. UStVA abgeben: Es beginnt die Pflicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Unabhängig von der USt ermittelst du deinen Gewinn weiterhin per EÜR.

Den Überblick behalten

Gerade wenn du nahe an der Umsatzgrenze bist, lohnt sich ein laufender Überblick über deine Umsätze. BelegMatch Pro erfasst deine Einnahmen und Belege automatisch und zeigt dir jederzeit, wo du im Jahr stehst – so verpasst du den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel nicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer?
Seit 2025 gilt: Der Umsatz darf im Vorjahr nicht über 25.000 € und im laufenden Jahr nicht über 100.000 € liegen. Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, endet der Kleinunternehmerstatus sofort.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Auf deinen Rechnungen weist du keine Umsatzsteuer aus und gibst einen Hinweis auf § 19 UStG an. Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer geltend machen.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Bei überwiegend privaten Kunden und geringen Ausgaben ist sie meist vorteilhaft. Bei hohen Investitionen oder B2B-Kunden kann der Verzicht und damit der Vorsteuerabzug sinnvoller sein.
Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. An diesen Verzicht bist du dann allerdings fünf Jahre gebunden.
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR machen?
Ja. Die Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung ist unabhängig von der Umsatzsteuer. Nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt.

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt.