Steuern & EÜR

EÜR erstellen: die Einnahmenüberschussrechnung einfach erklärt

Aktualisiert am 18.06.2026 · 9 Min. Lesezeit

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für die meisten Freiberufler und kleinen Unternehmen die einfachste Art, den Gewinn zu ermitteln. Statt einer aufwendigen doppelten Buchführung mit Bilanz stellst du nur deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber. In diesem Ratgeber erfährst du, wer eine EÜR machen darf, wie sie aufgebaut ist und wie du die Anlage EÜR Schritt für Schritt korrekt ausfüllst.

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die Formel dahinter ist denkbar einfach:

Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn (oder Verlust)

Maßgeblich ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht, und eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du sie bezahlst – nicht das Rechnungsdatum entscheidet, sondern der Zahlungszeitpunkt.

Wer darf (und muss) eine EÜR machen?

Die EÜR steht dir offen, wenn du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet bist. Das betrifft typischerweise:

  • Freiberufler (z. B. Designer, Entwickler, Ärzte, Berater, Journalisten) – unabhängig von der Höhe des Umsatzes.
  • Kleingewerbetreibende, solange sie die Buchführungsgrenzen nicht überschreiten.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Gewerbetreibende werden buchführungspflichtig (und müssen dann bilanzieren), sobald sie bestimmte Grenzen überschreiten – als Orientierung dienen rund 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn pro Jahr (§ 141 AO). Liegst du darunter, reicht die EÜR.

Tipp: Liegt dein Gewinn unter der Grenze, profitierst du von deutlich weniger Aufwand. Erst wenn dich das Finanzamt zur Buchführung auffordert oder du die Grenzen reißt, wird die Bilanz Pflicht.

EÜR oder Bilanz – wo liegt der Unterschied?

KriteriumEÜRBilanz (doppelte Buchführung)
AufwandGeringHoch
PrinzipZufluss/AbflussSoll-Prinzip (Forderungen/Verbindlichkeiten)
Für wenFreiberufler, kleine GewerbeKaufleute, GmbH, größere Betriebe
Inventur nötigIn der Regel neinJa

Aufbau der EÜR: Einnahmen und Ausgaben

Typische Betriebseinnahmen

  • Honorare und Umsätze aus deiner Tätigkeit
  • vereinnahmte Umsatzsteuer (sofern kein Kleinunternehmer)
  • Erstattungen, z. B. vom Finanzamt
  • Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen

Typische Betriebsausgaben

  • Wareneinkauf und Fremdleistungen
  • Miete, Telefon, Internet, Software-Abos
  • Arbeitsmittel, Büromaterial, Fachliteratur
  • Reisekosten, Bewirtung (anteilig), Fortbildung
  • Abschreibungen (AfA) für Anschaffungen über 800 € netto
  • gezahlte Vorsteuer

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto kannst du sofort vollständig absetzen, teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Anlage EÜR ausfüllen: Schritt für Schritt

Die EÜR gibst du als Anlage EÜR elektronisch über ELSTER ab. So gehst du vor:

  1. Belege und Kontoauszüge sammeln: Sorge dafür, dass jede Buchung einen Beleg hat – „keine Buchung ohne Beleg".
  2. Einnahmen erfassen: Trage alle Betriebseinnahmen des Jahres ein, getrennt nach Steuersätzen.
  3. Ausgaben den Zeilen zuordnen: Die Anlage EÜR gibt feste Kategorien vor (z. B. „Bezogene Leistungen", „Raumkosten", „Abschreibungen").
  4. AfA berechnen: Übernimm die Abschreibungsbeträge aus deinem Anlageverzeichnis.
  5. Gewinn ermitteln: ELSTER bildet automatisch die Differenz und überträgt den Gewinn in deine Steuererklärung.
  6. Plausibilität prüfen und absenden.

Häufige Fehler bei der EÜR

  • Privat und geschäftlich vermischen: Führe nach Möglichkeit ein separates Geschäftskonto.
  • Belege fehlen: Ohne Beleg kann das Finanzamt Ausgaben streichen.
  • Falsches Jahr: Denk an das Zufluss-Abfluss-Prinzip statt an das Rechnungsdatum.
  • Umsatzsteuer vergessen: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Jahres-USt gehören zur EÜR-Logik dazu.

EÜR automatisiert vorbereiten

Den größten Zeitfresser – Belege sortieren, kategorisieren und mit Zahlungen abgleichen – kannst du automatisieren. BelegMatch Pro liest deine Belege per OCR aus, ordnet sie den richtigen Kategorien zu und gleicht sie mit deinen Banktransaktionen ab. Am Ende des Jahres steht deine EÜR-Auswertung bereit und lässt sich sauber an den Steuerberater oder nach DATEV/Lexware exportieren. Wenn du Belege richtig archivieren willst, hilft dir der Ratgeber Belege digitalisieren.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die EÜR abgeben?
Die EÜR gibst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ab. Der Stichtag ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberater verlängert sich die Frist. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fristen des Finanzamts.
Brauche ich für die EÜR einen Steuerberater?
Nein, die EÜR kannst du grundsätzlich selbst über ELSTER erstellen. Bei komplexeren Sachverhalten – etwa Abschreibungen, Auslandsgeschäften oder hohem Gewinn – ist ein Steuerberater jedoch sinnvoll.
Welche Ausgaben kann ich in der EÜR absetzen?
Absetzbar sind alle betrieblich veranlassten Ausgaben, zum Beispiel Software, Miete fürs Büro, Arbeitsmittel, Fortbildung, Reisekosten und Abschreibungen. Privat genutzte Anteile musst du herausrechnen.
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR machen?
Ja. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG ermitteln ihren Gewinn per EÜR. Sie weisen allerdings keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer ab.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die EÜR ist eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die Bilanz erfasst zusätzlich Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände und ist für buchführungspflichtige Unternehmen vorgeschrieben.

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt.