Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA): Schritt für Schritt erklärt
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist eine der häufigsten Pflichten für Selbstständige und Unternehmen. Regelmäßig meldest du dem Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast – die Differenz führst du ab oder bekommst sie erstattet. Dieser Ratgeber erklärt Fristen, Berechnung und die Abgabe über ELSTER.
Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Mit der UStVA nach § 18 UStG meldest du unterjährig deine Umsatzsteuer an. Du berechnest:
vereinnahmte Umsatzsteuer − gezahlte Vorsteuer = Zahllast
Ist das Ergebnis positiv, überweist du die Zahllast ans Finanzamt. Hattest du mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer (z. B. nach größeren Anschaffungen), entsteht ein Vorsteuerüberhang und du bekommst Geld zurück.
Wer muss eine UStVA abgeben?
Grundsätzlich jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG – sie weisen keine Umsatzsteuer aus und geben daher keine Voranmeldung ab.
Welche Fristen und Zeiträume gelten?
Wie oft du abgeben musst, hängt von deiner Umsatzsteuer des Vorjahres ab:
| Umsatzsteuer im Vorjahr | Voranmeldungszeitraum |
|---|---|
| mehr als 7.500 € | monatlich |
| 1.000 € bis 7.500 € | vierteljährlich |
| bis 1.000 € | Finanzamt kann von der Voranmeldung befreien (nur Jahreserklärung) |
Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig. Die UStVA für Januar wäre also bis zum 10. Februar abzugeben.
Gründer aufgepasst: In der Vergangenheit mussten Neugründer in den ersten beiden Jahren monatlich abgeben. Diese Sonderregel wurde befristet ausgesetzt. Welcher Zeitraum für dich gilt, teilt dir das Finanzamt mit – im Zweifel kurz nachfragen.
Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr Zeit
Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe um einen Monat nach hinten. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuer des Vorjahres, die später verrechnet wird. Vierteljahreszahler erhalten die Verlängerung ohne Sondervorauszahlung. Den Antrag stellst du ebenfalls über ELSTER.
UStVA über ELSTER abgeben – Schritt für Schritt
- Umsätze ermitteln: Summiere deine Netto-Umsätze, getrennt nach Steuersätzen (19 % und 7 %).
- Umsatzsteuer berechnen: Wende die Steuersätze auf die Netto-Umsätze an.
- Vorsteuer zusammenstellen: Addiere die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen – wichtig: nur mit ordnungsgemäßer Rechnung abziehbar.
- Zahllast bilden: Umsatzsteuer minus Vorsteuer ergibt die Zahllast oder Erstattung.
- In ELSTER eintragen und absenden: Die Beträge kommen in die entsprechenden Kennziffern des Formulars.
- Zahlung anweisen (oder Erstattung abwarten). Mit erteiltem SEPA-Mandat zieht das Finanzamt die Zahllast ein.
Häufige Fehler vermeiden
- Vorsteuer ohne gültige Rechnung: Fehlen Pflichtangaben, ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Wie du Belege sauber sammelst, zeigt der Ratgeber Belege digitalisieren.
- Fristen verpassen: Verspätungen können Zuschläge auslösen. Eine Dauerfristverlängerung schafft Luft.
- Soll- statt Ist-Versteuerung: Kläre, ob du nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten versteuerst.
- UStVA und EÜR getrennt denken: Beide hängen zusammen – mehr dazu im Ratgeber EÜR erstellen.
Umsatzsteuer automatisch vorbereiten
Wer Belege und Bankumsätze sauber erfasst, hat die UStVA in Minuten erledigt. BelegMatch Pro erkennt die Umsatzsteuer und Vorsteuer auf deinen Belegen automatisch, summiert sie pro Zeitraum und bereitet die Werte für deine Voranmeldung vor – fertig für ELSTER oder den DATEV-Export an den Steuerberater.
Häufige Fragen
Monatlich oder vierteljährlich – was gilt für mich?
Was bedeutet Zahllast?
Müssen Kleinunternehmer eine UStVA abgeben?
Was bringt die Dauerfristverlängerung?
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt.